Mietendeckel Berlin - was sich ändert

Wohnblocks an der Greifswalder Strasse Prenzlauer Berg, Blick auf Fernsehturm. Foto: Helga Karl
Wohnhäuser Prenzlauer Berg Berlin-Pankow. Foto: Helga Karl

Berliner Senat  bremst Wohnkosten

 

Ein Meilenstein:

Für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin dürfen die Mieten in den nächsten 5 Jahren nicht mehr erhöht werden.

Der Senat (Landesregierung Berlin) hat am 22.10.2019  den Mieten-Stop beschlossen. Mietobergrenzen und Senkung von Bestandsmieten ("Wuchermieten") sollen möglich werden.

 

Was sich ändern wird, erfahren Sie hier im Überblick...


Berliner Mietendeckel vom Senat beschlossen

Mehr Schutz für Mieter für 5 Jahre

Berlin hat überdurchschnittliche Mieterhöhungen in den letzten Jahren, Normalverdiener und erst recht Menschen mit niedrigeren Einkommen finden kaum noch eine bezahlbare Wohnung.

Jetzt hat, am 22. Oktober 2019, der Senat von Berlin die Gesetzes-Vorlage von Katrin Lompscher (Die Linke), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen, genannt "Mietendeckel".

 

Der Geltungsbereich sind 1,5 Millionen Miet-Wohnungen in Berlin. Mieter sind damit in Berlin für 5 Jahre davor geschützt, wegen (weiterer) hoher Mietsteigerungen und dabei auch hohen Modernisierungs-Umlagen ihre Miete nicht mehr zahlen zu können und die Wohnung zu verlieren.

Ausgenommen werden Neubau ab 2014 und mit öffentlich Mitteln geförderter Wohnungsbau bzw. Sanierungen, die der Mietpreisbindung unterliegen und Wohnheime.

Änderungen durch den Mietendeckel

  • Mietenstop für fünf Jahre, ab 2022 Anpassung
  • Bezug für die Festlegung von Mietobergrenzen ist der Mietspiegel 2013, fortgeschrieben mit Reallohnentwicklung.
  • Bei Wiedervermietung darf nur die Vormiete (Stand 18. Juni 2018) verlangt werden.
  • Liegt diese Vormiete über der Mietobergrenze, ist sie darauf zu kappen.
  • Bestehende Mieten 20% über der zulässigen Mietobergrenze können gekappt werden.
  • Modernisierungsmassnahmen dürfen nur in Höhe von 1 Euro/qm umgelegt werden.
  • Bei wirtschaftlichen Härtefällen(Vermieter und Mieter)  sind Sonderreglungen möglich.

Quelle: Presseinformation Berliner Senat aus der Sitzung des Senats am 22. Oktober 2019



Nutzen durch Mietobergrenzen und Senkung Wuchermieten

Es sind Mietobergrenzen, die der berliner Senat mit diesem "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" durchsetzen will, als Gegensteuerung zu den massiv angestiegenen Mietkosten für die Mieter. Bei jeder Neuvermietung wirkt das Gesetz - die Miethöhe darf bei Neuvermietung nicht höher sein als die Vormiete (Nettokaltmiete) - allerdings mit der wichtigen Einschränkung: sie darf ggf. bis zur Mietobergrenze erhöht werden. Vermieter, die bisher eher zurückhaltend mit Mieterhöhungen waren, haben weiterhin Spielraum "nach oben". Besonders niedrige Mieten dürfen aber nicht um mehr als 1 Euro/qm erhöht werden.

 

Die Möglichkeit einer Senkung von "Wuchermieten" dürfte zusätzlich zur Entspannung der  "Miet-Erhöhungsdynamik" manches Immobilienbesitzers und Immobilienkonzerns beitragen. Diese "Wuchermieten" sind (nur) die Spitze der Treiber des Mietspiegel ständig nach oben. Der Begriff Wuchermieten - im Alltag und Medien verwendet - taucht in der Gesetzesvorlage nicht auf. Dort heisst es: "In bestehenden Mietverhältnissen sollen Mieter*innen ihre Miete kappen können, wenn diese um mehr als 20% über der zulässigen Mietobergrenze liegt" (PM Senat Berlin)

Für die Bewertung werden Zu-/Abschläge für die Lage berücksichtigt, diese Regelung - Kappung von Bestandsmieten  - soll erst 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft treten, also voraussichtlich Ende 2020. Der Senat bereitet das u.a. durch personelle Neueinstellungen für diesen Bereich vor.

 

Wesentlich ist: "Verstöße gegen die Anforderungen des Berliner Mietengesetzes werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet" (PM Senat)

Ohne eine solche Regelung und deren Durchsetzung wäre der "Mietendeckel" ein zahnloser Tiger, jedenfalls für finanziell starke Investoren und Wohnungs-Konzerne.

Wohnblocks am Helmholtzplatz Prenzlauer Berg. Foto: Helga Karl
Wohnhäuser Helmholtzplatz. Foto: Helga Karl
Historische Bebauung: eingeschossenes Bürgerhaus Haubachstrasse Ecke Wilmersdorferstrasse. Foto: Helga Karl
Historische Bebauung: eingeschossenes Bürgerhaus Haubachstrasse Ecke Wilmersdorferstrasse. Foto: Helga Karl

Historische Bebauung: Eingeschossiges Wohnhaus in Charlottenburg


Mietendeckel kann Investitionen in Neubauprojekte lenken

Die Ankündigung des Mietendeckels für Berlin durch den Senat, die beträchtliche Bürger-Resonanz für Vorschläge von Bürgerinitiativen für Enteignungen von Konzernen mit riesigem Wohnungen-Eigentum in Berlin "als letztes Mittel" - das alles hat schon jetzt Wirkungen.

Ein wirksamer Mietdeckel schafft notwendige "Luft zum Atmen" für die Mieter angesichts der deutlichen Mietensteigerungen der letzten Jahre, Entspannung, aber keine zusätzlichen Wohnungen, die in Berlin dringend benötigt werden.

 

Wenn für fragwürdige Strategien der  "Modernisierungs-Mieterhöhungen" samt (öfter) Mieter-Wechsel zur Erreichung von Renditezielen die Bedingungen entfallen, durch das "Mietendeckel-Gesetz" des Landes Berlin, werden Investitionsmittel in der Wohnungswirtschaft umgelenkt in den benötigten Neubau.

Jedenfalls als realistische Möglichkeit. Das wäre ein guter Zusatz-Nutzen des berliner "Mietendeckels"!

Neoliberale Strategie "Geschäftsfeld Wohnen" hat Probleme nur verschärft

Die massive Bürgerkritik durch zivilgesellschaftliche Initiativen zur Enteignung des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen /Vonovia "als letztes Mittel" und die beachtliche positive Resonanz dafür in der berliner Bevölkerung lenken die Aufmerksamkeit auf die strukturellen Veränderungen des Berliner Wohnungsmarktes -

diese haben die Probleme von fehlendem bezahlbaren Wohnraum in Berlin verschärft. 

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Texte und Fotos: Helga Karl                                                           KNB         KNBerlin           Kieznetzwerk Berlin


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